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Aktuell & Wissenswert
Qualifizierte Vorsorge zu Ihrem Schutz:
Brände, Explosionen ausgenommen, entstehen nicht
schlagartig, sondern langsam.
Derartige Entstehungsbrände können mit
einem funktionsfähigen Feuerlöscher leicht gelöscht und ein größerer
Schaden somit verhindert werden. Damit die
Funktionssicherheit bei einem Feuerlöscher gewährleistet ist, muss
dieser laut DIN 14406 Teil 4 (EN 3) spätestens alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachbetrieb gewartet werden.
Geschieht das nicht turnusgemäß, kann es im Ernstfall zu einem
Versagen des Gerätes durch Verklumpen des Löschpulvers oder
Druckabfall im Behälter kommen. Neben unnötig hohen Brandschäden,
kann diese Situation bei vorgeschriebenen Feuerlöschern zu Konflikten mit der Versicherung führen.
Frühwarn-Systeme können Menschenleben retten:
Mit einem geeigneten und funktionssicheren Frühwarnsystem
können Sie bereits erste Anzeichen von Rauchbildung oder
Gasentweichung
erkennen und sofort Maßnahmen ergreifen. Rauchmelder und Gasmelder
halten die Entdeckungszeit von Brandgefahren extrem kurz und bieten
Ihnen die Möglichkeit rechtzeitig auf eine entstehende Gefahr zu
reagieren, bevor erhebliche Gefährdungen für Leben u. Eigentum entstehen.
Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein seit Januar 2005: Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde im Dezember 2004 vom Landtag verabschiedet. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mindestens jeweils einen Rauchmelder haben. Dieses Gesetz gilt für Neubauten ab sofort ! Schleswig-Holstein verlangt seit dem 01.01.2005 auch eine Nachrüstung in Altbauten / bestehenden Wohnungen, es wurde jedoch eine Frist gewährt: Die Eigentümerinnen od. Eigentümer von Altbauten / bestehenden Wohnungen in Schleswig-Holstein sind verpflichtet, jede Wohnung bis spätestens 31.12.2010 mit Rauchmeldern auszurüsten.
Brände werden in folgende Brandklassen eingeteilt:
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- feste, glutbildende Stoffe, (außer Metalle) z.B. Kohle, Holz, Papier, Textilien, Stroh |
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- brennbare, flüssige und flüssig werdende Stoffe, z.B. Benzin, Heizöl, Harze, Teer, Lack |
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- unter Druck ausströmende, brennbare Gase, z.B. Azetylen, Butan, Propan, Methan |
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- Metalle, z.B. Aluminium, Kalium, Lithium, Magnesium, Natrium und deren Legierungen |
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- brennbare Fette / Öle, z.B. Speisefette und Speiseöle |
Brandverhütung in Betriebsstätten:
Arbeitsstätten sind nach BGR 133 in ausreichender Anzahl mit
Feuerlöschern auszustatten. Als Arbeitsstätte gelten: Arbeitsräume
in Gebäuden, Ausbildungsstätten, Arbeitsplätze im Freien,
Baustellen, Lager, etc.
Für die Auslegung der Art und Anzahl von Feuerlöschern werden mit
Hilfe von Löschmitteleinheiten, je nach Größe, Brandgefährdung und
Nutzung der zu schützenden Fläche die entsprechend geeigneten
Feuerlöscher der notwendigen Brandklassen ermittelt.
Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen
anzubringen, vor Witterungseinflüssen zu schützen und durch entsprechende
Beschilderung
zu kennzeichnen.
Nach der Montage müssen Feuerlöscher
mindestens alle 2 Jahre laut DIN 14406-4 (DIN EN 3) durch einen qualifizierten
Prüfbetrieb gewartet werden. Die
Wartung muss, durch einen mit Jahresmarken und Prüfernummer
versehenen Instandhaltungsnachweis, am Feuerlöscher dokumentiert
werden.
Gern beantworten wir
hierzu Ihre Anfragen ...
Feuerlöscher richtig einsetzen:
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Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen,
von unten in die Glut und nicht in die Flammen
spritzen, dabei genug Abstand halten, damit die
Pulverwolke möglichst den gesamten Brand
einhüllt. Stossweise löschen. |
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Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen,
nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut,
nicht die Flammen löschen. |
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Bei Tropf-
oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach
unten (brennende Lache) löschen. |
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Bei
größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher
gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen,
größere Wirkung. |
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Auf
Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen,
sondern beobachten. |
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Nach der
Benutzung des Feuerlöschers, diesen auf keinen Fall
wieder an seinen Standort bringen, sondern sofort
durch einen Fachbetrieb füllen lassen. |
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