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Feuerlöscher und Feuerlöschtechnik in Schleswig-Holstein, Hamburg und Umgebung Feuerlöschtechnik Nieswandt, 25489 Haseldorf, An de Au 16, Tel: 04129-975923, Fax: 04129-975919

   Wir stehen im Dienste Ihrer Sicherheit!

 
Feuerschutz Atuell
 
Aktuell & Wissenswert


Qualifizierte Vorsorge zu Ihrem Schutz:

Brände, Explosionen ausgenommen, entstehen nicht schlagartig, sondern langsam.
Derartige Entstehungsbrände können mit einem funktionsfähigen Feuerlöscher leicht gelöscht und ein größerer Schaden somit verhindert werden.

Damit die Funktionssicherheit bei einem Feuerlöscher gewährleistet ist, muss dieser laut DIN 14406 Teil 4 (EN 3) spätestens alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachbetrieb gewartet werden.
Geschieht das nicht turnusgemäß, kann es im Ernstfall zu einem Versagen des Gerätes durch Verklumpen des Löschpulvers oder Druckabfall im Behälter kommen. Neben unnötig hohen Brandschäden, kann diese Situation bei vorgeschriebenen Feuerlöschern zu Konflikten mit der Versicherung führen.

Frühwarn-Systeme können Menschenleben retten:

Mit einem geeigneten und funktionssicheren Frühwarnsystem können Sie bereits erste Anzeichen von Rauchbildung oder Gasentweichung erkennen und sofort Maßnahmen ergreifen. Rauchmelder und Gasmelder halten die Entdeckungszeit von Brandgefahren extrem kurz und bieten Ihnen die Möglichkeit rechtzeitig auf eine entstehende Gefahr zu reagieren, bevor erhebliche Gefährdungen für Leben u. Eigentum entstehen.

Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein seit Januar 2005:
Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde im Dezember 2004 vom Landtag verabschiedet. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mindestens jeweils einen Rauchmelder haben. Dieses Gesetz gilt für Neubauten ab sofort ! Schleswig-Holstein verlangt seit dem 01.01.2005 auch eine Nachrüstung in Altbauten / bestehenden Wohnungen, es wurde jedoch eine Frist gewährt: Die Eigentümerinnen od. Eigentümer von Altbauten / bestehenden Wohnungen in Schleswig-Holstein sind verpflichtet, jede Wohnung bis spätestens 31.12.2010 mit Rauchmeldern auszurüsten.

Brände werden in folgende Brandklassen eingeteilt:
Brandklasse A  - feste, glutbildende Stoffe, (außer Metalle) z.B. Kohle, Holz, Papier, Textilien, Stroh
Brandklasse B  - brennbare, flüssige und flüssig werdende Stoffe, z.B. Benzin, Heizöl, Harze, Teer, Lack
Brandklasse C  - unter Druck ausströmende, brennbare Gase, z.B. Azetylen, Butan, Propan, Methan
Brandklasse D  - Metalle, z.B. Aluminium, Kalium, Lithium, Magnesium, Natrium und deren Legierungen
Brandklasse F  - brennbare Fette / Öle, z.B. Speisefette und Speiseöle
 
 
Brandverhütung in Betriebsstätten:
Arbeitsstätten sind nach BGR 133 in ausreichender Anzahl mit Feuerlöschern auszustatten. Als Arbeitsstätte gelten: Arbeitsräume in Gebäuden, Ausbildungsstätten, Arbeitsplätze im Freien, Baustellen, Lager, etc.

Für die Auslegung der Art und Anzahl von Feuerlöschern werden mit Hilfe von Löschmitteleinheiten, je nach Größe, Brandgefährdung und Nutzung der zu schützenden Fläche die entsprechend geeigneten Feuerlöscher der notwendigen Brandklassen ermittelt.

Feuerlöscher sind an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen anzubringen, vor Witterungseinflüssen zu schützen und durch entsprechende Beschilderung zu kennzeichnen.

Nach der Montage müssen Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre laut DIN 14406-4 (DIN EN 3) durch einen qualifizierten Prüfbetrieb gewartet werden. Die Wartung muss, durch einen mit Jahresmarken und Prüfernummer versehenen Instandhaltungsnachweis, am Feuerlöscher dokumentiert werden.

Gern beantworten wir hierzu Ihre Anfragen ...


Feuerlöscher richtig einsetzen:

Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von unten in die Glut und nicht in die Flammen spritzen, dabei genug Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Stossweise löschen.
Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen.
Bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen.
Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen, größere Wirkung.
Auf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten.
Nach der Benutzung des Feuerlöschers, diesen auf keinen Fall wieder an seinen Standort bringen, sondern sofort durch einen Fachbetrieb füllen lassen.
 

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